Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind Mindestbedingungen für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse festgelegt worden.
Bisher gelten Mindestlöhne für die
- Abfallwirtschaft einschl. Straßenreinigung und Winterdienst (PDF)
- Aus- und Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
- Bau(haupt)gewerbe (PDF)
- Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken (PDF)
- Dachdeckerhandwerk (PDF)
- Elektrohandwerk (PDF)
- Gebäudereinigerhandwerk (PDF)
- Maler- und Lackiererhandwerk (PDF)
- Pflegebranche (PDF)
- Wach- und Sicherheitsgewerbe (PDF)
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (PDF)
Ab dem 01. Januar 2012 gilt auf Grund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung



