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Das Tarifregister Nordrhein - Westfalen

Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Tarifregisters Nordrhein-Westfalen.

Foto: Das Team des Tarifregisters Nordrhein-WestfalenIm Tarifregister Nordrhein-Westfalen werden sämtliche Tarifverträge gesammelt, die im Land Nordrhein-Westfalen gültig sind. Diese können überregional oder auch regional eingeschränkt abgeschlossen worden sein. Sie bilden die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über Tarifverträge und deren Inhalte sowie für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für ganz Nordrhein - Westfalen.

 

Aktuelles

Tarifspiegel 2009

In Nordrhein-Westfalen gibt es noch in 36 Branchen tarifliche Grundvergütungen unterhalb von 1.300 €; im Vorjahr waren es noch 39, 2007 waren es sogar 50 Branchen.

Immer mehr Tariflöhne liegen damit als Nettoeinkommen über der Pfändungsfreigrenze, und sichern so das Existenzminimum.

Der Tarifspiegel ist eine Auswertung von 189 Branchentarifverträgen, den das Arbeitsministerium einmal jährlich veröffentlicht. Er soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern ohne Tarifbindung im Niedriglohnbereich als Orientierung für die Festlegung von Löhnen und Gehältern dienen. Nicht tarifgebunden sind Unternehmen und Beschäftigte, die keinem Arbeitgeberverband bzw. keiner Gewerkschaft angehören.

Roter Pfeil Den Tarifspiegel 2009 finden Sie hier

 

Thema

Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt

Landesarbeitsminister Karl- Josef Laumann hat die Tarifverträge über die Vergütung im Friseurhandwerk und den Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 01. Mai 2009 für allgemeinverbindlich erklärt.

Im Friseurhandwerk sind von diesen Tarifverträgen etwa 45.000 und im Wach- und Sicherheitsgewerbe ca. 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer incl. der geringfügig Beschäftigten betroffen.

Im Friseurhandwerk beträgt die Vergütung für eine Friseurin / einen Friseur, die / der die Basistechniken beherrscht, monatlich 1.300 €. Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit  beträgt 39,5 Stunden. Der Tarifvertrag sieht eine Erhöhung der Vergütung ab 01. Mai 2010  auf monatlich 1.313 € und ab 01. Mai 2011 auf monatlich 1.326 € vor. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden für allgemeinverbindlich erklärt. So gibt es zum Beispiel im 1. Ausbildungsjahr zurzeit monatlich 380 € und ab 01. Mai 2011 monatlich 390 €.

Für das Wach- und Sicherheitsgewerbe wurden einzelne Lohngruppen für allgemeinverbindlich erklärt. Der Grundstundenlohn eines Sicherheitmitarbeiters im Objektschutzdienst/ Separatwachdienst, der den Dienst hauptsächlich in geschlossenen Objekten auszuführen hat, beträgt ab 01. Juli 2009 7,69 € und ab 01. Juli 2010 7,82 €.

Roter PfeilWeitere Informationen finden Sie hier