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Das Tarifregister Nordrhein-Westfalen
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Aktuelles
Tarifspiegel 2011
Seit 2004 veröffentlicht das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich einen "Tarifspiegel". Er soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern ohne Tarifbindung als Orientierung für die Festlegung der Löhne und Gehälter im Niedriglohnbereich dienen.
Der aktuelle Tarifspiegel 2011 enthält tarifliche Grundvergütungen von weniger als 8,50 Euro die Stunde. Bei einer 39-Stunden-Woche erhält ein Arbeitnehmer dafür einen tariflichen Bruttomonatsverdienst von 1.442 Euro. Dies ist der Betrag, den ein Alleinstehender verdienen muss, um nicht auf Leistungen nach Hartz IV angewiesen zu sein (Modellrechnung bei einem Richtwert für Kosten der Unterkunft in Düsseldorf bei Neuvermietung aus 2010).
Nach der Auswertung von zurzeit 189 gültigen Verbandstarifverträgen in Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell in 52 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen von weniger als 8,50 Euro je Stunde (ohne Zuschläge wie Urlaubsgeld und Sonderzahlungen).
Thema
Tarif-Lohnentwicklung 1990 bis 2010/ 2011 in Nordrhein-Westfalen
Das Tarifregister beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Tarif-Lohnentwicklung von 1990 bis 2010/ 2011 in 50 unterschiedlichen Wirtschaftszweigen ausgewertet und Daten für jeden Wirtschaftszweig zusammengestellt.
Im Zeitraum von 1990 bis 2000 betrug der Zuwachs bei den tariflich vereinbarten Löhnen und Gehältern in Nordrhein- Westfalen durchschnittlich 44,4 %. Dies entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von 2,1 %.
Die realen (preisbereinigten) Steigerungsraten lagen in jenen Jahren zwischen 37 % (Einzelhandel) und 2,8 % (Elektrohandwerk).
Im Folgezeitraum von 2000 bis 2011 betrug der Zuwachs bei den Tarifverdiensten im Durchschnitt real 5,6 %. Dies entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von 0,5 %.
Nur wenige Branchen weisen nennenswerte Steigerungen auf. Spitzenreiter zum Beispiel ist die Metall- und Elektroindustrie bei den qualifizierten Beschäftigten mit einem realen Plus von 20,8 % in diesem Elfjahreszeitraum.
Für die vorliegende Auswertung wurden die Tabellengrundentgelte (Stand: 31.12.) aus den Jahren 1990, 1995, 2000, 2005, 2010 und 2011 ohne sonstige Vergütungen wie Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung und andere Zuschläge berücksichtigt.
Es wurde zudem unterschieden nach ungelernten, qualifizierten und hoch qualifizierten Beschäftigten.
In einzelnen Tarifbereichen hat es in den letzten 21 Jahren Veränderungen in der Entgeltstruktur gegeben, so dass die Werte nicht immer bzw. nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Es geht um Trends.