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Das Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Aktuell
Vergütungen für Auszubildende

Seit 1984 wird jährlich die tabellarische Übersicht Vergütungen für Auszubildende vom Arbeitsministerium herausgegeben. Sie enthält einen Überblick über tarifvertragliche Ansprüche wie Urlaubstage und -geld, Jahressonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen in den wichtigsten Branchen Nordrhein-Westfalens. Hinzu kommen die tarifvertraglichen Anfangsentgelte, die in dem jeweiligen Wirtschaftszweig zu erwarten sind.

Thema
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Am 1. Mai trat das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (TVgG – NRW) in Kraft.

Die Arbeitnehmer in NRW haben danach einen Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,62 €, wenn ihr Arbeitgeber sich ab diesem Zeitpunkt erfolgreich um einen öffentlichen Auftrag ab einem Schwellenwert von 20.000 € beworben hat. Auftraggeber können die Kommunen, kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Krankenhäuser, die Landschaftsverbände, Behörden des Landes etc. sein.

Der Mindestlohn von 8,62 € muss grundsätzlich auch für geringfügig Beschäftigte gezahlt werden. Eine Verrechnung der Pauschalabgaben zur Sozialversicherung mit dem Stundenlohn durch den Arbeitgeber ist nicht statthaft.

Zukünftig gilt für Leiharbeiter bei Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag ausführen, der gleiche Lohn wie für die Stammarbeitskräfte (Equal Pay).

In großen Wirtschaftsbereichen wie dem Bau- und Baunebengewerbe oder der Gebäudereinigung mit einem hohen öffentlichen Auftragsvolumen sind die aktuellen Mindestlöhne auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) höher als der Mindestlohn nach dem NRW- Tariftreuegesetz (11,05 € bzw. 8,82 € gegenüber 8,62 €).

Das Stundenentgelt von 8,62 Euro gilt bei neuen Aufträgen zukünftig auch für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, die nach dem in NRW für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für das Bewachungsgewerbe aktuell 8,15 € erhalten, vorausgesetzt der Schwellenwert von 20.000 Euro wird überschritten.

Zu Lohnanpassungen nach oben kann es zum Beispiel in den Bereichen Beförderung von Schülern und Menschen mit Behinderungen und Gastronomie/ Catering (Kantinen in Behörden, Schulen ect.) kommen, weil die Tariflöhne und auch die ortsüblichen Löhne zum Teil unter dem Mindestlohn von 8,62 Euro liegen.

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