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Das Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Aktuell
Tarifvertrag für das Friseurhandwerk allgemeinverbindlich erklärt

Friseurin bei der Arbeit

Nachdem der Tarifausschuss am 11. März 2013 seine Zustimmung erteilt hatte, wurden die Tarifverträge für das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen vom Arbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen  für allgemeinverbindlich erklärt. Zuvor hatten sich Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für die Allgemeinverbindlicherklärung ausgesprochen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Gesellenprüfung, die die sogenannten Basistechniken beherrschen, erhalten monatlich 1358 Euro, ab 1. Oktober 2013 monatlich 1390 Euro, ab 1. Oktober 2014 monatlich und ab 1. Oktober 2015 monatlich 1455 Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Ausbildung im Friseurhandwerk durchlaufen haben, erhalten diese Vergütung spätestens nach 3-jähriger Beschäftigung im Friseurgewerbe. Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden.

Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen des Tarifvertrags über die Vergütung im Friseurgewerbe Nordrhein-Westfalen rückwirkend ab dem 1. August 2012.

Auch die Vergütungen für die Auszubildenden sind allgemeinverbindlich. Im 1. Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung 400 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 510 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 622 Euro. Bis zum Jahr 2015 sind Erhöhungen der Vergütung vorgesehen.

Thema
Tarifspiegel 2012

Seit 2004 veröffentlicht das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen jährlich einen "Tarifspiegel". Er soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern ohne Tarifbindung als Orientierung für die Festlegung der Löhne und Gehälter im Niedriglohnbereich dienen.

Der aktuelle Tarifspiegel 2012 enthält tarifliche Grundvergütungen von weniger als 8,50 Euro die Stunde. Bei einer 39-Stunden-Woche erhält ein Arbeitnehmer dafür einen tariflichen Bruttomonatsverdienst von 1.442 Euro.

Nach der Auswertung von zurzeit 189 gültigen Verbandstarifverträgen in Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell in 53 Wirtschaftszweigen tarifliche Grundvergütungen von weniger als 8,50 Euro je Stunde (ohne Zuschläge wie Urlaubsgeld und Sonderzahlungen).

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