Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Foto: Vertragsunterzeichnung mit Handschlag

Tarifnormen können durch eine Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz, durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder durch eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbindlich angeordnet werden. Daraus folgt, dass alle Arbeitgeber und ihre Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden sind. Die verschiedenen Arten der verbindlichen Anordnung von Tarifnormen, ihre Wirkung, sowie Besonderheiten, werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt.

Das Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge des BMAS enthält eine nach Branchen geordnete Übersicht. Diese enthält auch die Tarifverträge, die in Nordrhein-Westfalen ganz oder in Teilen allgemeinverbindlich erklärt wurden, mit Download-Funktion.

Darüber können Sie auch in der Zusammenfassung der in NRW geltenden allgemeinverbindlichen Tarifverträge nachlesen, welche Tarife in NRW gelten.