Das Tarifregister

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Erfassung von Tarifverträgen im Tarifregister beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Tarifregister Nordrhein-Westfalen werden sämtliche von den Tarifvertragsparteien nach §7 des Tarifvertragsgesetzes übersandten Tarifverträge, die im Land Nordrhein-Westfalen gültig sind, registriert. Das sind durchschnittlich 1.800 Tarifverträge im Jahr. Sie können regional oder überregional abgeschlossen worden sein. Festgehalten werden im Tarifregister jeweils zuständige Tarifvertragsparteien, Abschluss, Inhalt, Änderung und Aufhebung von Tarifverträgen sowie gegebenenfalls Beginn und Beendigung einer Allgemeinverbindlichkeit.

Die im Tarifregister Nordrhein-Westfalen nach §7 des Tarifvertragsgesetzes dokumentierten Tarifverträge bilden die Grundlage für die Beantwortung von Anfragen zu den wesentlichen Regelungsinhalten (wie z.B. Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Urlaubsdauer / Urlaubsgeld) sowie für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für ganz Nordrhein-Westfalen. 

Auf der Website des Tarifregisters Nordrhein-Westfalen werden folgende Informationen regelmäßig aktualisiert:

  1. Die wichtigsten Tarifdaten aus über 100 ausgewählten Wirtschaftszweigen in Nordrhein-Westfalen.
  2. Informationen zu den Grundvergütungen nach Berufen.
  3. Informationen zu den Grundvergütungen nach Branchen.
  4. Eine Übersicht der Vergütung für Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.
  5. Die in Nordrhein-Westfalen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.
  6. Eine Übersicht der tariflichen Grundvergütungen bis zur Niedriglohnschwelle.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung dieser Website:

  • Die hier veröffentlichten Tarifdaten sind auf der Grundlage der von den Tarifvertragsparteien übermittelten Informationen sorgfältig zusammengestellt worden. Für etwaige Unrichtigkeiten und jederzeitige Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden.
  • Aus Kapazitätsgründen können keine Rechtsauskünfte erteilt werden. Sie können sich in diesen Fällen bei den dafür kompetenten Stellen, wie Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, sowie Rechtsanwälten beraten lassen.
  • Tarifverträge werden von den Verbänden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite abgeschlossen und gelten zwingend für ihre Mitglieder. Das Verfügungsrecht für die Tarifverträge liegt bei ihnen, deshalb gibt das Tarifregister keine Tarifverträge in Volltextversion weiter.

Tarifregister Kontakt

Bei Einzelfragen zu Inhalten der Tarifverträge, ihren Laufzeiten oder zum Bestehen einer Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen steht Ihnen das ServiceCenter der Landesregierung sowie das Tarifregister Nordrhein-Westfalen gerne zur Verfügung:
 

Nordrhein-Westfalen direkt

Hotline: 0211/ 837 1918
(Mo-Fr von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Website: www.nordrheinwestfalendirekt.de
 

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Darüber hinaus können Sie gerne auch unmittelbar Kontakt zum Tarifregister Nordrhein-Westfalen aufnehmen.

Um Ihre Fragen schnell und präzise beantworten zu können, geben Sie bitte die Branche an, in der Sie tätig sind.

Individuelle arbeitsrechtliche Fragen können nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten bitte an Vertreterinnen und'Vertreter der rechtsberatenden Berufe (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand usw.). Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband sind, haben Sie dort die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen.