| Floristfachbetriebe |
Qualifizierte kaufm. und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen allgem. Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit Dispositions-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig ausgeübt werden und entspr. weitergehende Kenntnisse erfordern. Unterweisung von Floristen/-innen und Auszubildenden, vorübergehende selbständige Leitung des Betriebes und Filialleiter/-in. Floristmeisterprüfung oder staatl. Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Floristin wird vorausgesetzt. |
39h / Woche |
3.109,00€ / Monat |
Jul 25 |