Tarifregister DB

Floristmeister/-in
Branche Qualifikation / Tätigkeit Arbeitszeit Grundvergütung Gültig ab
Floristfachbetriebe Qualifizierte kaufm. und floristische Tätigkeiten, die im Rahmen allgem. Anweisungen für einen oder wenige Aufgabenbereiche mit Dispositions-, Weisungs- und Aufsichtsbefugnis versehen sind bzw. selbständig ausgeübt werden und entspr. weitergehende Kenntnisse erfordern. Unterweisung von Floristen/-innen und Auszubildenden, vorübergehende selbständige Leitung des Betriebes und Filialleiter/-in. Floristmeisterprüfung oder staatl. Abschlussprüfung Weihenstephan oder Abschlussprüfung Floristin wird vorausgesetzt. 39h / Woche 3.109,00€ / Monat Jul 25
Floristfachbetriebe selbständige Leitung des Betriebes; verantwortungsvolle selbständige kaufm. und floristische Tätigkeit mit Dispositions-, Weisungs-, Ausbildungs- und Aufsichtsbefugnis; umfangreiche Branchen- und Spezialkenntnisse erforderlich 39h / Woche 3.287,00€ / Monat Jul 25